Rechtliche Grundlagen
In Art. 62(1) Bay EUG sind die Aufgaben der SMV, Ihre Rechte und Pflichten klar definiert.
„Im Rahmen der Schülermitverantwortung soll allen Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten(….)Die Schüler werden dabei vom Schulleiter, von den Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten unterstützt.“
Rechte und Pflichten
- Bei allen die Schüler betreffenden Angelegenheiten hat die SMV ein Informationsrecht.
- Die SMV kann Wünsche und Anregungen der Schüler an Lehrer, Eltern und Schulleiter übermitteln.Sie hat ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht.
- Die SMV vermittelt zwischen Schülern und der Schule. Sie hat ein Vermittlungsrecht.
- Die SMV kann Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, Schulforum und Schulleiter vorbringen.
- Sie hat ein Beschwerderecht. Sie hilft konstruktiv mit, Konflikte zu lösen.
- Sie gibt Anregungen zum Unterricht im Rahmen der Lehrpläne.
- Sie organisiert und gestaltet Schulveranstaltungen.
- Die SMV muss gemeinsame Veranstaltungen mit durchführen.
- Sie übernimmt Ordnungsaufgaben
- Sie muss die schulischen Interessen der Schüler wahrnehmen.
- Die SMV wirkt mit bei der Aufstellung der Hausordnung und im Schulforum.